Liebe Angehörige,
für Menschen mit Demenz bleibt der Wunsch, das Leben selbstbestimmt nach eigenen Vorstellungen zu gestalten, erhalten. Ihr Schwiegervater möchte deshalb seine finanziellen Angelegenheiten noch nicht aus der Hand geben, dass kann man verstehen. Mit dem Fortschreiten der Demenz-Erkrankung wird es jedoch immer schwieriger, willensgesteuerte Entscheidungen zu treffen. Rechtzeitige Vorsorge ist deshalb für Ihren Schwiegervater wichtig, um sicherzustellen, dass auch dann nach seinen Wünschen und Vorstellungen gehandelt werden kann, wenn er selbst krankheitsbedingt keine Entscheidungen mehr treffen kann. Das betrifft die Verwaltung seiner Finanzen aber auch seine Vorstellungen, wie er in der späteren Krankheitsphase leben und versorgt werden möchte.
Falls noch nicht vorhanden, sollte Ihr Schwiegervater diese Punkte in einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung (s. Infoblatt 10 „Vorsorgevollmacht“) regeln.
Vielleicht können Sie im Familienkreis dieses Thema ansprechen und Ihrem Schwiegervater klar darlegen, wie wichtig es bei diesem Krankheitsbild ist, rechtzeitig vorzusorgen, die eigenen Wünsche in einer Vollmacht zu erklären und eine Vertrauensperson zu bestimmen, die nach seinen Wünschen handeln kann?
Zusätzlich wäre es speziell für Bankgeschäfte gut, wenn Ihr Schwiegervater mit seiner Vertrauensperson direkt zur Bank geht, um dort eine Kontovollmacht zu unterschreiben.
Generell ist es bei Demenz wichtig, wenn ein enger Familienverbund hinter dem Erkrankten steht, dadurch wird seine Selbstständigkeit länger erhalten. Auch das können Sie Ihrem Schwiegervater erläutern.
Ohne Vollmacht bleibt später nur der Weg über das Betreuungsgericht (s. Infoblatt 9 „Das Betreuungsgericht“).
Herzliche Grüße
Claudia Krack