Seit Januar 2017 haben alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 bei ambulanter Pflege einen Anspruch auf Entlastungsleistungen, wenn sie zu Hause gepflegt werden. Den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich gibt es zusätzlich zu anderen Leistungen der Pflegeversicherung. Der Entlastungsbetrag steht als Guthaben zur Verfügung, Rechnungen werden gesammelt und bei der Pflegekasse eingereicht. Nicht genutzte Beträge können angespart und später genutzt werden.
Angebote zur Unterstützung im Alltag werden in der Regel von geschulten ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern erbracht und sind kostengünstiger als ausgebildetes Pflegepersonal. Die Entlastungsleistungen umfassen je nach Bedarf z.B. stundenweise Betreuung zu Hause, begleitete Spaziergänge, Hilfen bei der Strukturierung des Alltags, Begleitung bei Behörden- oder Arztbesuchen und vieles mehr.
Im Folgenden finden Sie Adressen von unseren Kooperations- und Netzwerkpartnern mit nach Landesrecht anerkannten und ehrenamtlich geprägten Angeboten zur Unterstützung im Alltag.
Weitere Angebote zur Unterstützung im Alltag in Ihrer Nähe finden Sie hier.