Guten Tag,
man sollte frühzeitig über die Wünsche sprechen. Wann der richtige Zeitpunkt ist, muss individuell entschieden werden.
Vielleicht bei einem emotionalen persönlichen Gespräch, ohne Druck auszuüben, da die Erkrankten häufig keine Krankheitseinsicht haben und auch als nicht krank gelten wollen. Vielleicht spricht der/die Erkrankte das Thema selbst an.
Generell gilt den/die Erkrankten nicht auf seine/Ihre Defizite anzusprechen, hier kommt der an Demenz erkrankte in eine Rechtfertigungssituation, vielleicht kann er diese Rechtfertigung nicht mehr leisten; diese kann Streit und Aggression auslösen
Das Ziel der Demenz-Behandlung ist:
- die Selbstständigkeit und die Alltagskompetenzen möglichst lange zu bewahren
- psychische Beschwerden abzumildern
- insgesamt die Lebensqualität zu fördern
- die tägliche Belastung von Angehörigen zu reduzieren
Zu den nicht medikamentösen Behandlungsmöglichkeiten gehören:
- Gedächtnis- und Orientierungsübungen
- gemeinsame Alltagsaktivitäten
- Kunst-, Aroma-, Tier- und Musiktherapie
- körperliche Aktivitäten
- Massagen
- Angehörigenschulungen
Menschen mit Alzheimer-Demenz verlieren im Lauf der Erkrankung verstärkt ihre Selbstständigkeit. Sie müssen dann mehr und mehr von anderen versorgt werden. Auch wichtige Entscheidungen können sie irgendwann nicht mehr eigenständig fällen.
Daher ist es im Anfangsstadium einer Demenz wichtig, sich frühzeitig mit den zu erwartenden Auswirkungen auseinanderzusetzen und gezielte Vorkehrungen zu treffen.
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung lässt sich regeln, wer später Aufgaben in der Versorgung übernehmen und Entscheidungen treffen soll. Man kann auch bestimmen, für welche Angelegenheiten Vollmachten gelten sollen.
Den Vordruck einer Vorsorgevollmacht können Sie auf der Website des Bundesministeriums für Justiz und für Verbraucherschutz herunterladen.
Im weiteren Verlauf müssen die Angehörigen die Entscheidungen treffen, u.U. auch über den Kopf des Erkrankten aber zum Wohle des Erkrankten unter Berücksichtigung der Ethik.
Ggf. den Hausarzt in einem 4 Augen-Gespräch informieren und anschl. ein Termin für die Sprechstunde vereinbaren, u.U. auch einen Termin in der Gedächtnissprechstunde oder bei einem Neurologen vorstellig werden. Der Befund kann dann als Grundlage zur Einstufung des Pflegegrades genutzt werden.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, einfach melden.
mfg
Monika Bechtel, Vorstandsmitglied